Kann die Einsatzstelle, mit der ich einen Arbeitsvertrag abschließe, bestimmen, ob und wieviel Gehalt sie mir zahlt? - FAQ Fragen zum Freiwilligenregister
Kann die Einsatzstelle, mit der ich einen Arbeitsvertrag abschließe, bestimmen, ob und wieviel Gehalt sie mir zahlt?
Die Einrichtungen, die mit Freiwilligen einen Arbeitsvertrag abschließen, sind an tarifrechtliche, sowie steuer- und sozialversicherungs- rechtliche Regelungen gebunden. Laut Freiwilligendienst-Verordnung (FdVO NRW) muss daher mindestens der Tarif des Öffentlichen Dienstes für Landesbeschäftigte angewendet werden.