Wie werde ich vergütet, wenn ich normalerweise selbstständig bin? - FAQ Fragen zum Freiwilligenregister
Wie werde ich vergütet, wenn ich normalerweise selbstständig bin?
Als Selbstständige(r) können Sie einen Verdienstausfall gegenüber dem Land geltend machen, wenn Sie in einer Einsatzstelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder in einem Impfzentrum ihren Freiwilligendienst aufnehmen. In allen anderen Einsatzstellen können Sie ehrenamtlich oder im Rahmen eines Arbeitsvertrages mit der jeweiligen Einsatzstelle tätig werden. Für die detaillierten Regelungen wird auf die FdVO-NRW verwiesen.